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Glossar Emissionshandel

Emissionshandel – was ist das eigentlich? Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe und politischen Meilensteine des internationalen Emissionshandels.


Glossar Emissionshandel

Emissionshandel - ein Mechanismus, um den Klimawandel zu möglichst niedrigen Kosten aufzuhalten (Foto: Reuters)

 

Allokation - Zuteilung

Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Länder oder Unternehmen. 

 

Allowance - Emissionsrechte

Ein Zertifikat, das Betriebe berechtigt, eine bestimmte Menge CO2 auszustoßen.  

 

Annex-B-Länder

Der Anhang B des Kyoto-Protokolls führt die Industrienationen auf, die sich verpflichtet haben, ihren Treibhausgas-Ausstoß zwischen 2008 und 2012 zu senken.

Zu diesen Ländern gehören die OECD-Staaten, die Staaten Mittel- und Osteuropas und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (Nachfolgestaaten der Sowjetunion).

Diese Länder sind nicht identisch mit den Annex-I-Staaten (Anhang I, gemeint sind die Industriestaaten): Die Türkei und Weißrussland werden in Anhang I gelistet, aber nicht in Anhang B; Kroatien, Monaco, Liechtenstein und Slowenien stehen in Anhang B, aber nicht in Anhang I.  

 

Assigned Amount Unit (AAU) – zugeteilte Emissionsrechte

Bei einer AAU handelt es sich um ein Emissionszertifikat, wie es im Kyoto-Protokoll definiert wurde: Ein Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid in einem festgelegten Zeitraum.

 

Die Staaten, die in Anhang B aufgeführt sind, können mit diesen Zertifikaten ihrer Pflicht zur Reduzierung der Emissionen nachkommen (Artikel 3, Absatz 1 des Kyoto-Protokolls).

 

Auktion

Meint die Versteigerung von Emissionszertifikaten. Bisher werden Emissionszertifikate entweder kostenlos oder zu einem festen Preis vergeben.

 

Banking –Übertragen von Zertifikaten

Emissionszertifikate, die im vorgesehenen Zeitraum nicht benötigt wurden, können in die nächste Periode übernommen werden. Zertifikate, die in Deutschland zwischen 2005 und 2007 zugeteilt wurden, wurden nach dem 30. April 2008 allerdings ungültig.

 

Das wird sich künftig ändern. Banking lohnt sich besonders dann, wenn die Preise für die Zertifikate steigen oder wenn der Inhaber von Preisschwankungen unabhängig sein möchte.   

 

Benchmarks – Richtgrößen

Mit diesem Instrument wird festgestellt, wie viel CO2 in einer bestimmten Branche oder von einem Anlagentyp ausgestoßen werden darf. Dazu werden Standardwerte festgelegt, die sich beispielsweise nach der besten verfügbaren Technik oder nach Durchschnittswerten richten.

 

Modernisiert ein Betreiber seine Anlage, so dass weniger CO2 ausgestoßen wird, erhält er genauso viele Zertifikate wie derjenige, der eine vergleichbare, aber nicht modernisierte Anlage hat. Die überschüssigen Zertifikate können dann an Unternehmen verkauft werden, die ihre Emissionslimits überschreiten.  

 

Burden Sharing – Lastenteilung

Die Lastenteilung bezieht sich auf eine Regelung innerhalb der Europäischen Union (EU). Die EU ist laut Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2012 um insgesamt acht Prozent zu reduzieren.

 

Diese Einsparung betrifft nicht alle EU-Länder gleichermaßen: Deutschland beispielsweise hat sich verpflichtet, seine Treibhausgas-Emissionen um 21 Prozent zu verringern.  

 

Cap – Deckelung

Cap meint die Obergrenze aller Emissionen eines Landes und umfasst den CO2-Ausstoß aller Sektoren: Energiegewinnung, Industrie, Handel, Gewerbe, Dienstleistungen und Privathaushalte.

 

Anhand der erlaubten CO2-Menge werden die Zertifikate an die verschiedenen Anlagenbetreiber verteilt, die zum Emissionshandel verpflichtet sind. Für Handel, Gewerbe und Private beispielsweise, die ja auch zum CO2-Ausstoß beitragen, existiert keine Begrenzung.

 

Auch einzelne Anlagenbetreiber haben ein „Cap“, also eine Obergrenze für ihren Schadstoffausstoß. Sie müssen mit den zugeteilten Zertifikaten auskommen oder weitere hinzukaufen. Senkt ein Land nun seine Obergrenze, also die Höchstmenge für die CO2-Emissionen, wird das Klimaziel durch die „gedeckelte“ Menge der Zertifikate automatisch erreicht.

 

Clean Development Mechanism (CDM) – Mechanismus für umweltfreundliche Entwicklung

Staaten können zusätzliche Emissionsrechte erhalten, wenn sie in Projekte zur Emissionsreduzierung in Entwicklungs- oder Schwellenländern investieren.

 

Investitionen sind nur möglich in Ländern, die nicht ohnehin verpflichtet sind, ihre Emissionen zu reduzieren; kurzum für alle, die nicht im Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind. Das Industrieland, das Investitionen tätigt, kann die Zertifikate verwenden, um sein eigenes Klimaziel zu erreichen.


Glossar Emissionshandel

CO2-Emissionen verringern - auf sieben Wegen

CO2-Zertifikate sollen CO2-Emissionen neutralisieren und dazu beitragen, den Klimawandel aufzuhalten. Doch wie wirkungsvoll sind sie wirklich?

 

Certified Emission Reductions (CER) – Gutschriften für Emissionsreduktionen

Die Gutschriften werden für Klimaschutzprojekte ausgegeben, die die Kriterien des Clean Development erfüllen (klimafreundliche Projekte in Ländern, die nicht unter Anhang B des Kyoto-Protokolls fallen). Die Gutschriften erfolgen durch das CDM Executive Board, das im United Nations Framework Convention on Climate Change angesiedelt ist. 

 

Compliance – Einhaltung der Richtlinien

Um festzustellen, ob alle Länder wirklich ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll erfüllen, wurde ein Kontrollsystem eingeführt.

 

Emissions allowance – Emissionsberechtigungen

Eine Emissionsberechtigung erlaubt den Ausstoß von einer Tonne CO2 in einem festgelegten Zeitraum. Diese Emissionsberechtigungen werden auch einfach Zertifikate oder carbon credits genannt – ebenso wie die Instrumente „Joint Implementation“ und „Clean Development Mechanism“.

 

Emissions reduction obligations – Verpflichtung zur Emissionsreduktion

Die Industrieländer haben sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 zu stabilisieren oder gar zu verringern. Die erste Periode dauert von 2008 bis 2012.

 

In Anhang B sind die davon betroffenen Länder aufgeführt: sämtliche EU-Staaten (bis auf Polen und Ungarn): -12%, Monaco, Schweiz: -8 %; USA: -7 %; Japan, Kanada, Polen, Ungarn: -6 %; Kroatien: -5 %; Neuseeland, Russland, Ukraine: +/- 0 %; Norwegen: + 1%, Australien: + 8%; Island: + 10%. Durchschnittlich werden so 5,2 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen.

 

Die EU-Länder haben mit der sogenannten Lastenverteilung (Burden-sharing) ihre Verpflichtungen untereinander noch einmal neu verteilt.

 

Emissions trading (ET)Emissionshandel

Emissionszertifikate sind die „Währung“ des Emissionshandels. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO2. Staaten oder Firmen, die mehr Zertifikate besitzen als sie benötigen, können diese verkaufen. Umgekehrt können diejenigen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß haben, Zertifikate ankaufen.

 

Damit schafft der Emissionshandel einen wirtschaftlichen Anreiz, das Klimaziel zu erreichen: Firmen, die modernisieren, habe eine zusätzliche Einnahmequelle durch die überschüssigen Zertifikate; Unternehmen, bei denen Modernisierungen zu aufwendig würden, können die ansonsten fällige Strafe durch den Ankauf von Zertifikaten vermeiden.

 

Das gleiche Prinzip gilt auf politischer Ebene, da auch Staaten am Emissionshandel teilnehmen können. Die ökologischen Ziele werden also dort erreicht, wo sie wirtschaftlich am günstigsten sind. Den Emissionshandel gibt es seit Januar 2005; geregelt wird er durch eine EU-Richtlinie.

 

Emission Reduction Unit (ERU) –Emissionsreduktions-Anteile

Auch die sogenannten ERUs sind Zertifikate. Sie werden an Länder oder Unternehmen für erfolgreiche Klimaschutz-Projekte im Ausland ausgegeben – in diesem Fall für Zusammenarbeit mit Ländern, die ebenfalls das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben.

 

EU Allowances (EUA) – Emissionsberechtigungen

Diese Emissionszertifikate gelten für Unternehmen innerhalb der EU. Sie können in der Europäischen Union damit handeln oder ihren CO2-Ausstoß damit abdecken.  

 

Flexible mechanisms – Flexible Mechanismen

Drei Instrumente sollen dafür sorgen, dass die Vertragsstaaten auf dem Weg zu ihren Klimaschutzzielen flexibel agieren können: Emissionshandel – der Handel mit Zertifikaten; Joint Implementation – gemeinsame Projekte von Industriestaaten; Clean Development Mechanism – Klimaprojekte in Entwicklungsländern.

 

Grundsätzlich geht es bei allen drei Wegen darum, dass die Anhang-B-Länder die festgelegten Reduzierungen nicht nur im eigenen Land erreichen müssen; auch Projekte im Ausland werden angerechnet.

 

Hot air - Heiße Luft

Einige Staaten (zum Beispiel Russland und die Ukraine) bekamen in Kyoto mehr Emissionsberechtigungen, als sie tatsächlich brauchen. Grund dafür war der Zusammenbruch verschiedener Industriezweige nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1990.

 

Die Zertifikate werden „heiße Luft“ genannt, da sie keinen tatsächlich vorhandenen CO2-Emissionen entsprechen. Da diese überschüssigen Zertifikate aber trotzdem in den Handel gelangen, werden echte CO2-Einsparungen verhindert.

 

Joint Implementation (JI) – Gemeinsame Realisierung

Länder oder Unternehmen haben die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte in Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu realisieren. Durch diese Kooperation mit Ländern, die ebenfalls das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben, erwerben sie Emission Reduction Units (Emissionsreduktions-Anteile). Diese können auf die eigenen Klimaverpflichtungen angerechnet werden.


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Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die 39 Unterzeichnerstaaten, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2012 um insgesamt mehr als fünf Prozent zu reduzieren. Als Ausgangspunkt dient der Treibhausgas-Ausstoß im Jahre 1990.  Das Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft.

 

Die Europäische Union ist verpflichtet, den durchschnittlichen Schadstoffausstoß bis 2012 um acht Prozent zu verringern. Dieses Ziel soll auf zwei Wegen erreicht werden: Einmal durch die nationalen Klimaschutzziele, die jedes Land erreichen muss; zum zweiten durch die Zusammenarbeit innerhalb der EU. Das wichtigste Instrument ist derzeit der Handel mit Emissionszertifikaten.

 

National Allocation Plan – Nationale Zuteilung

Jedes Land braucht seinen eigenen Zuteilungsplan, damit es am Ende sein Klimaschutzziel erreicht. Dazu müssen zunächst die Einsparungen für die Makrosektoren festgelegt werden (Industrie, Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, Transport, Haushalte).

 

In Deutschland ist das beispielsweise nötig, um nachzuweisen, dass das Land seiner  Verpflichtung innerhalb der Lastenverteilung der EU nachkommt. Außerdem wird bei der nationalen Zuteilung festgelegt, welche Unternehmen wie viele Emissionsberechtigungen erhalten. Das betrifft  Industrie und Energiewirtschaft, die zum Emissionshandel verpflichtet sind. 

 

Opt-in – freiwillige Teilnahme

In den Emissionsrechtehandel können auch Branchen, Projekte oder Treibhausgase einbezogen werden, für die es keine Verpflichtung gibt. Für Unternehmen, die freiwillig teilnehmen, gelten dann die Regeln für den Emissionsrechtehandel. Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Gesamtergebnis des Landes dadurch nicht verfälscht wird. 

 

Opt-out – Befreiung vom Emissionshandel

Bis Ende 2007 konnten einzelne Länder  bestimmte Industriezweige oder Anlagen vom Emissionshandel ausnehmen. Sie mussten allerdings sicherstellen, dass die Emissionen trotzdem reduziert wurden.

 

Pooling – Unternehmenspool

Unternehmen können sich beim Emissionshandel zu einem Pool zusammenschließen. In der EU wurde das auf speziellen Wunsch Deutschlands möglich.

 

Register

Im Register wird festgehalten, wem welche Emissionsrechte zustehen. Die Kontostände können online abgerufen werden, auch der Transfer von Zertifikaten ist möglich. Das Register ermöglicht es, die Erfüllung der Verpflichtungen zu kontrollieren und zu transferieren. Allerdings ist es keine Plattform für den Emissionshandel. Kauf- und Verkaufsaufträge sowie Preise stehen nicht im Register. 

 

Reserve funds – Stille Reserve

Deutschland gibt nicht alle Emissionszertifikate aus, sondern hält einen Teil in Reserve. Dies ist für den Fall nötig, dass eine neue Anlage auf den Markt kommt, die Zertifikate braucht. 

 

Removal Units (RMU) - Gutschriften

Auch wenn durch Klimaschutz-Projekte im eigenen Land die Emissionen gesenkt werden, kann dies auf die Verpflichtungen des Landes angerechnet werden. Diese Gutschriften sind entsprechend dem Kyoto-Protokoll ebenfalls Zertifikate. 

 

Trading period – Handelsperiode

Der Zeitraum, für den Emissionszertifikate ausgegeben werden. Bisher wurden zwei  Handelsperioden festgelegt: 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012.

 

Transactions – Transaktionen im Register

Emissionsrechte können innerhalb des nationalen Registers von einem Konto auf ein anderes übertragen werden. Das gleiche ist auch bei Konten in verschiedenen Ländern möglich (zum Beispiel eine Transaktion zwischen Deutschland und Italien). Auch die Löschung oder Übertragung von Emissionsberechtigungen gelten als Transaktionen.  

 

Transfer rule – Übertragung von Zertifikaten

Wird eine alte Anlage durch eine neue ersetzt, können die vorhandenen Zertifikate übertragen werden. Die meisten Betreiber werden diese Möglichkeit, die vom Umweltministerium empfohlen wird, nutzen.

 

Da neue Anlagen meist weniger Schadstoffe ausstoßen, werden weniger Zertifikate gebraucht – der Betreiber kann sie gewinnbringend verkaufen.  

 

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (www.dehst.de)

Veröffentlicht am: 20. Mai 2009

 
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